Häufig gestellte Fragen



  • Allgemeines

  • Warum benötige ich eine Überweisung?

    Überweisungen sind weiterhin wichtig für eine koordinierte und sichere Behandlung. Sie stellen sicher, dass Ihr behandelnder Arzt unsere Befunde erhält, vermeiden unnötige Doppeluntersuchungen und ermöglichen eine optimale Abstimmung Ihrer Therapie.

    Zudem ist die Ausstellung von Überweisungen weiterhin gesetzlich vorgesehen.

    Wir bitten Sie daher, auch künftig in jedem Quartal eine gültige Überweisung mitzubringen.

    Warum ist es wichtig, alle relevanten Vorbefunde und Bildgebungen zum Termin mitzubringen?

    Bitte bringen Sie alle vorhandenen Vorbefunde und Bildgebungen immer zu Ihrem Termin mit. Dies ermöglicht unseren Ärzten, sich eine eigene fundierte Einschätzung zu bilden und Ihr Krankheitsbild umfassend zu beurteilen.

    Zudem können externe Bilddaten aufgrund der großen Datenmengen in unserer Praxis nur für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel bis zu 4 Wochen) gespeichert werden.

    Warum ist es wichtig, Termine rechtzeitig abzusagen?

    Bitte sagen Sie Termine frühzeitig ab, wenn Sie diese nicht wahrnehmen können. Unsere Kapazitäten sind begrenzt, und nicht abgesagte Termine führen zu Leerzeiten, während andere Patientinnen und Patienten dringend auf einen Termin warten.

    Nicht wahrgenommene Termine werden von uns dokumentiert und bei zukünftigen Terminvergaben entsprechend berücksichtigt.

    Warum muss ich eine E-Mail-Adresse angeben?

    Die Angabe einer E-Mail-Adresse ermöglicht es uns, weitgehend papierlos zu arbeiten. Dadurch können wir Ihnen Dokumente schneller und komfortabler zur Verfügung stellen.

    Warum ist nicht jeder Rückenschmerz neurochirurgisch bzw. wirbelsäulenchirurgisch zu behandeln?

    Rückenschmerzen haben sehr häufig keine Ursache, die eine operative Behandlung erfordert. Oft liegen nur muskuläre Beschwerden vor, die konservativ - also ohne Operation - deutlich besser behandelt werden können.

    Eine Operation kommt nur dann infrage, wenn eine klare strukturelle Ursache vorliegt, die durch einen Eingriff sinnvoll und nachhaltig verbessert werden kann. Daher ist eine sorgfältige Abklärung entscheidend, um die passende Therapieform zu wählen.

    Unterschied zwischen Orthopädie und Neurochirurgie

    Die Orthopädie und die Neurochirurgie behandeln beide Erkrankungen des Bewegungsapparates, haben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte:

    Die Orthopädie befasst sich vor allem mit dem gesamten Bewegungsapparat, also Knochen, Gelenken, Muskeln, Sehnen und Bändern. Typische Behandlungen sind z. B. Arthrose, Sportverletzungen oder Fehlstellungen - meist auch konservativ ohne Operation.

    Die Neurochirurgie konzentriert sich auf Erkrankungen des Nervensystems, insbesondere des Gehirns, des Rückenmarks und der aus dem Rückenmark austretenden Nerven. Im Bereich der Wirbelsäule werden vor allem Bandscheibenvorfälle oder Nervenkompressionen behandelt, insbesondere wenn eine operative Therapie notwendig ist.

    Ich habe ein Physiotherapierezept bekommen. Was mache ich jetzt?

    Suchen Sie sich bitte zeitnah eine Physiotherapiepraxis Ihrer Wahl und vereinbaren Sie einen Termin. Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezepts begonnen werden.

    Sollte dies zeitlich nicht möglich sein, bringen Sie das Originalrezept bitte rechtzeitig in unsere Praxis zurück. Wir stornieren das Rezept und stellen Ihnen bei Bedarf eine neue Verordnung aus.

    Wo finde ich den richtigen Physiotherapeuten?

    Den passenden Physiotherapeuten finden Sie in der Regel über eine gezielte Auswahl nach Fachgebiet, Erfahrung und Behandlungsschwerpunkten. Hilfreich ist es, Praxen in Ihrer Nähe zu recherchieren und direkt zu prüfen, ob dort Erfahrung mit Ihren Beschwerden (z. B. Wirbelsäulenleiden) vorhanden ist.

    Sie können zudem über offizielle Praxisverzeichnisse und seriöse Online-Suchportale geeignete Physiotherapiepraxen finden.

    Warum wird die facettäre Infiltration (PRT) nicht von meiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

    Die facettäre Infiltration ist grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, unterliegt jedoch bestimmten qualitätssichernden Voraussetzungen nach § 135 Abs. 2 SGB V.

    Bei Vorliegen einer aktuellen Überweisung durch einen Schmerztherapeuten kann die Behandlung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

    Liegt diese Voraussetzung nicht vor, kann die Behandlung nicht zulasten der Krankenkasse erfolgen und wird als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) von uns angeboten.

    Was kann ich selbst gegen akute Rückenschmerzen tun?

    Bei akuten Rückenschmerzen helfen in vielen Fällen vorsichtige Bewegung und Entlastung im Alltag. Vermeiden Sie längeres Liegen, da dies die Beschwerden häufig verstärken kann. Leichte Aktivitäten wie Gehen fördern die Durchblutung und unterstützen die Heilung.

    Je nach persönlichem Empfinden kann Wärme oder Kälte Linderung verschaffen: Wärmeanwendungen können zusätzlich zur Muskelentspannung beitragen, während Kälte insbesondere bei akuten Reizzuständen oder Entzündungen schmerzlindernd sein kann.

    Sollten die Beschwerden anhalten, stärker werden oder mit Ausstrahlung, Taubheitsgefühlen oder Lähmungserscheinungen einhergehen, ist eine ärztliche Abklärung erforderlich.

    Sind Rückenschmerzen generell gefährlich?

    In den meisten Fällen sind Rückenschmerzen nicht gefährlich und entstehen durch muskuläre Verspannungen oder funktionelle Beschwerden. Diese klingen häufig mit Bewegung, Entlastung und konservativen Maßnahmen wieder ab.

    Wichtig ist jedoch, auf Warnzeichen zu achten: Rückenschmerzen sollten ärztlich abgeklärt werden, wenn sie mit Lähmungen, Gefühlsstörungen, starken ausstrahlenden Schmerzen, Fieber oder Blasen- bzw. Darmstörungen einhergehen oder sich deutlich verschlimmern.



  • Vor der Operation

  • Ich habe mich für eine Operation im Wirbelsäulenzentrum entschieden. Wie geht es nun weiter?

    Zusammen mit Ihnen wird ein Termin für die Operation vereinbart. Für Sie werden in der Praxis alle relevanten Vorbereitungen getroffen. Hierzu zählen zusätzliche Untersuchungen wie Blutentnahme, EKG, Narkose-Aufklärung etc.

    Durch wen und wo erfolgt die Aufklärung zur Narkose?

    Wir kooperieren mit der Anästhesie Praxis Dornberg.

    Welche Medikamente müssen vor der Operation abgesetzt werden?

    In der Regel sind dies blutverdünnende Medikamente wie z.B. Eliquis©, Clopidogrel (Plavix©), Marcumar©, Heparinspritzen in Behandlungsdosis ggf. auch Diabetes Tabletten. Was Sie genau beachten müssen, erfahren Sie im Aufklärungsgespräch mit Ihrem Operateur und Narkosearzt. Aspirin (ASS) kann meist weiter eingenommen werden.

    Ich habe Diabetes mellitus, was muss ich beachten?

    Beachten Sie Empfehlung Ihres Hausarztes sowie die Anordnung Ihres Narkosearztes. Teilen Sie uns mit, dass Sie Diabetes mellitus haben.

    Wie ist der Ablauf am Aufnahmetag geregelt?

    Ihr OP Tag ist gleichzeitig auch Ihr Aufnahmetag. Bitte finden Sie sich mit Ihrer gepackten Tasche (für einen Aufenthalt von ca. 3-5 Tagen) um die vorher besprochene Uhrzeit im Aufnahmebüro des Klinikum Rosenhöhe ein. Beachten Sie: die endgültige OP Planung findet immer am Vortag des jeweiligen OP Tages statt. Achten Sie bitte daher auf telefonische Erreichbarkeit bis 18-19h am Vortag.

    Muss ich für die geplante Operation unbedingt nüchtern sein?

    Zu Ihrer Operation müssen Sie unbedingt mit leerem Magen erscheinen. Wie lange Sie vorher nichts trinken, essen oder rauchen dürfen, erklärt Ihnen Ihr Narkosearzt.

    Benötige ich eine Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

    Wenn Sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden oder als erwerbsfähig gemeldet sind – auch im Rahmen der Altersteilzeit – ist dies erforderlich. Bitte informieren Sie uns bereits vor der Operation, sofern Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen.

    Beachten Sie zudem, dass es in Ihrer Eigenverantwortung liegt, die AU rechtzeitig verlängern zu lassen. Für jede Verlängerung im weiteren Verlauf ist ein persönliches Erscheinen in der Praxis erforderlich.



  • Zweitmeinung

  • Kann ich mir eine Zweitmeinung vor einem geplanten Eingriff einholen?

    Handelt es sich bei Ihnen nicht um einen Notfall sondern um einen geplanten Eingriff? Dann haben Sie auch Zeit, Ihre Entscheidung gut und in Ruhe zu überdenken. Sie können gern andere Ärzte konsultieren. Vorab können Sie sich um den Webseiten der DWG oder des Bundes informieren. Hier gelangen Sie zum Merkblatt



  • Im Krankenhaus

  • Wann finden im Krankenhaus Visiten statt?

    Die tägliche Visite findet vormittags durch unsere Ärzte statt. Montag bis Freitag zwischen 7:30-8:00Uhr und Samstag und Sonntag zwischen 8:00-11:00Uhr.

    Wer bekommt meinen Entlassungsbrief?

    Sofern nicht anders vereinbart wird Ihr Entlassungsbrief automatisch an den überweisenden Arzt und/oder Ihren angegebenen Hausarzt geschickt.

    Wird mir ein Implantatpass ausgestellt?

    Nur bei Stabilisierungsoperation oder Prothesenoperationen wird ein Implantatpass von uns ausgestellt.

    Bekomme ich Haushaltshilfe?

    Wir unterstützen Ihren Antrag auf Haushaltshilfe, wenn Kleinkinder im Haushalt leben, Sie keine Hilfe von Angehörigen erhalten, oder bereits pflegebedürftig sind und ansonsten nicht früher in häusliche Umgebung zurückkehren können.

    Ist eine Rehabilitationsmaßnahme nach der Operation zwingend notwendig?

    Nein, Sie ist nicht in jedem Fall zwingend notwendig.

    Wo erhalte ich die nötigen Antragsunterlagen für eine Rehabilitationsmaßnahme?

    Die entsprechenden Anträge erhalten Sie bei uns oder über den Sozialdienst im Krankenhaus.



  • Nach Entlassung

  • Welche Alltagstätigkeiten sollten nach einer Operation vermieden werden?

    Nach einer Wirbelsäulenoperation sollten in der frühen Heilungsphase vor allem ruckartige Bewegungen, schweres Heben sowie starkes Bücken oder Drehen vermieden werden. Auch längeres Sitzen oder Stehen ohne Pause kann die Wirbelsäule zusätzlich belasten.

    Alltägliche Tätigkeiten sollten grundsätzlich ruhig, kontrolliert und ohne Überlastung durchgeführt werden. Die genaue Belastungsgrenze hängt jedoch vom individuellen Heilungsverlauf ab und wird im Rahmen der Nachsorge festgelegt.

    Wie ist die Anschlussversorgung geregelt?

    Am Entlassungstag bekommen Sie alle wichtigen Unterlagen von der Praxis ausgestellt: den ersten Nachsorgetermin, in der Regel 14 Tage nach erfolgter Operation, Rezepte und wenn gewünscht den Antrag zur Rehabilitation.

    Ab wann bekomme ich Physiotherapie?

    An Ihrem ersten Nachsorge Termin bekommen Sie ein Rezept für die Physiotherapie ausgestellt. Beginnen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen damit.

    Welche Medikamente muss ich nach Entlassung einnehmen und wer stellt mir das Rezept aus?

    Ein Rezept für Schmerzmedikamente mit Dosierempfehlung erhalten Sie von uns. Wenn Sie mobil sind muss die Behandlung mit Heparin zur Thromboseprophylaxe zuhause nicht weiter fortgeführt werden.

    Wie lange wird die Genesungsphase voraussichtlich dauern?

    Die Heilungsphase wird in der Regel 6 bis 8 Wochen andauern.

    Ab wann darf ich wieder eigenständig Autofahren?

    Wenn der Schulterblick problemlos möglich ist und Kraft im Fuß vorhanden ist. In der Regel ist dies etwa nach 14 Tagen der Fall.

    Wann sollte ich mich zur Nachsorge wiedervorstellen?

    Der erste Nachsorgetermin findet 14 Tage nach der Operation statt, der zweite Termin in der Regel etwa 8 Wochen postoperativ.

    Sofern Sie an einer Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen haben, erfolgt im Anschluss ebenfalls eine Nachuntersuchung in unserer Praxis.

    Muss ich nach einer größeren Wirbelsäulenoperation regelmäßig zu Kontrolluntersuchung?

    In der Regel sind Kontrolluntersuchungen nach einem halben Jahr und dann im weiteren Verlauf jährlich sinnvoll.



  • Wunde und Hygiene

  • Wann kann ich zuhause duschen/baden?

    Duschen ist unmittelbar nach der Operation möglich. Vollbäder sollten erst ab der vierten Woche postoperativ erfolgen. Bitte tupfen Sie die Haut im Bereich der Wunde nach dem Duschen vorsichtig trocken.

    Muss ich zum Fäden ziehen vorbeikommen?

    Unsere Wunden werden in der Regel geklebt und nur in Ausnahmefällen genäht. Dies ist ein großer Vorteil für die Hygiene. Der Kleber wird sich in den nächsten Tagen von alleine lösen. Bitte nicht ablösen oder abscheuern!

    Welche Kleidung sollte ich nach der Operation tragen?

    Tragen Sie lockere, luftige und saubere Kleidung, damit ausreichend Luft an die Wunde gelangen kann und diese trocken bleibt. Achten Sie darauf, dass die Kleidung nicht direkt an der Wunde reibt. Das Tragen eines Unterhemds kann helfen, den direkten Kontakt des Hosenbunds mit der Wunde zu vermeiden.

    Bitte achten Sie zudem auf bequemes, festes Schuhwerk und verzichten Sie auf Absatzschuhe oder offene, instabile Schuhe.



  • Rehabilitation

  • Wie lange dauert in der Regel eine Rehabilitationsmaßnahme?

    In der Regel dauert eine medizinische Rehabilitation 3 Wochen. Über eine Verlängerung entscheidet Ihr behandelnder Arzt in der jeweiligen Rehabilitationsklinik. Ambulante vs. stationäre Rehabilitationsmaßnahme.Grundsätzlich sind ambulante und stationäre Rehabilitation gleichwertige Alternativen mit identischen Angeboten, gleicher Therapiemenge und Leistungsdichte. Bei einer ambulanten Reha sind Sie tagsüber in der Rehabilitationseinrichtung, verbringen aber die Abende und Wochenenden zu Hause. Hier könne Sie die direkte Umsetzung des in der Rehabilitation Erlernten im privaten und beruflichen Bereich testen. Bei einer stationären Reha sind Sie ganztägig in der Rehabilitationseinrichtung mit Verpflegung und Übernachtung untergebracht. Die stationäre Unterbringung ermöglicht es Ihnen, sich völlig herausgelöst aus dem Alltag um Ihre gesundheitlichen Probleme zu kümmern.

    Wie lange dauert es bis ich Bescheid bekomme?

    Ihnen wird nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen so schnell wie möglich ein Bescheid zugesandt. Das Antrittsdatum für die Rehabilitation erhalten Sie zusammen mit weiteren Informationen zur Rehabilitation mit dem Einladungsschreiben der Rehabilitationseinrichtung. In manchen Fällen, kann das allerdings bis zu 8 Wochen dauern.

    Wer entscheidet, wo die Reha durchgeführt wird?

    Ihr zuständiger Kostenträger entscheidet über Art, Dauer, Umfang und Durchführung der Reha. Sie oder wir können im Antrag vermerken, wo Sie die Reha durchführen möchten. Bei der Entscheidung über die geeignete Rehaklinik werden Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt.



  • Beruf

  • Ab wann kann ich wieder arbeiten?

    Nach einfachen Eingriffen an der Wirbelsäule in der Regel nach 6 bis 8 Wochen. Nach stabilisierenden Eingriffen mit Implantaten kann dies 3 Monate und länger dauern. Da die Arbeitsbelastungen und -bedingungen sehr unterschiedlich sind, erfahren Sie Näheres im Gespräch mit Ihrem Arzt.

    Kann ich meinen Beruf weiter ausüben?

    Dies ist das oberste Ziel der gesamten Behandlung von Anfang an. Im Rahmen der Nachsorge und ggf. der Rehabilitation wird dies gefördert. Auch die Wiedereingliederungsmaßnahme dient dazu, Ihnen den Wiedereinstieg zu erleichtern. Wenn Sie dabei Schwierigkeiten haben, sprechen Sie die behandelnden Ärzte und die zuständige Rentenversicherung darauf an.



  • Sport

  • Wann kann ich wieder Fahrrad fahren?

    Nach ca. 6 Wochen sind Strecken mit dem Fahrrad wieder gut zu bewältigen.

    Wann kann ich wieder Schwimmen oder in die Sauna gehen?

    Nach 6 Wochen dürfen Sie wieder in die Sauna oder Schwimmen gehen.

    Wann kann ich wieder normal Sport treiben?

    Wir empfehlen eine körperliche Schonung von 8-12 Wochen. Ab der 8 Woche können Sie mit dem Training wiederbeginnen.



  • Sexualpraktiken

  • Ab welchem Zeitpunkt ist Geschlechtsverkehr wieder möglich?

    Geschlechtsverkehr nach einer Operation ist möglich. Voraussetzung ist, daß die Hautwunde schon verheilt und das Nahtmaterial entfernt ist. Außerdem sollten dadurch nicht mehr Schmerzen entstehen.